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Patientenrecht - Schlechte Karten [1]

Freitag, 15. Mai 2009

Deutschland ist eines der wenigen Länder Europas, das bislang auf ein Patientenrechtsgesetz verzichtet. Die Patientenbeauftragte fordert es, die Bundesärztekammer lehnt es ab. Dass es an Regelungen mangelt, ist offensichtlich. Denn Patienten haben häufig schlechte Karten.

Dass Patienten sich informieren, ist ihr gutes Recht, gleichbedeutend mit ihrem Recht auf Unversehrtheit des Körpers, auf würdige Behandlung, Selbstbestimmung, Information und Aufklärung sowie lückenlose Dokumentation. Festgeschrieben sind die Rechte in ganz verschiedenen Texten, so in der Charta „Patientenrechte in Deutschland“, im Grundgesetz, in den Sozialgesetzbüchern und im Heimgesetz.

Das ändert nichts daran, dass Patienten oft von Pontius zu Pilatus rennen müssen, um eine Auskunft zu erhalten. Oftmals bleibt eine Unsicherheit zurück, sowohl beim Patienten als auch bei den Ärzten. Deutschland ist eines der wenigen Länder Europas, das bislang auf ein Patientenrechtsgesetz verzichtet. Bereits im vergangenen Jahr forderte die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Helga Kühn-Mengel, dass es Patienten möglich sein müsse, ihre Rechte in einem Gesetz nachlesen zu können, ebenso wie Urlauber sich aufs Reisevertragsrecht berufen können. Ein solches Patientenrechtsgesetz sollte die Anforderungen an einen Behandlungsvertrag zwischen Arzt und Patient ebenso fixieren wie die Rechte der Patienten auf Aufklärung und Einsicht in ihre Behandlungsunterlagen. Mittlerweile gibt es eine Arbeitsgruppe der SPD-Fraktion, die an einem entsprechenden Eckpunktepapier feilt. Mit ersten Ergebnissen ist Anfang 2009 zu rechnen.

Intransparenz nützt keinem

Orientieren könnten sich die Parlamentarier an einem Gesetzesvorschlag zur Regelung des Behandlungsvertrages, den der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) bereits im Jahr 2005 vorgelegt hat. Dieser will die Rechte und Pflichten von Arzt und Patient im Behandlungsverhältnis klar definieren und vor allem die rechtliche Position von Patienten bei nachgewiesenen Behandlungsfehlern stärken. „Die gegenwärtige Intransparenz nützt weder Patienten noch Ärzten, sondern vor allem den Anwälten“, sagt Stefan Etgeton, VZBV-Referent für Gesundheit. Immerhin werfen nach Angaben des Robert-Koch-Instituts jährlich 40.000 Patienten ihrem Arzt einen Behandlungsfehler vor, in 12.000 Fällen werden diese Vorwürfe anerkannt. Eine gesetzliche Grundlage würde sich da durchaus lohnen und auch den Richtern ihre Entscheidung erleichtern. „Wenn wir in Deutschland über Patientenrechte reden, reden wir über Interpretationen allgemeiner Normen durch die Rechtsprechung“, erklärt Dieter Hart vom Institut für Gesundheits- und Medizinrecht in Bremen. Richter können also nicht auf ein geltendes Gesetz pochen, sondern müssen auf bereits ergangene Urteile zurückgreifen. Ganz davon abgesehen haben Patienten vor Gericht von vornherein die schlechteren Karten, liegt doch die Beweislast allein bei ihnen. Für einen Laien ist das schwierig. Dass sich die Richter selbst auf unbekanntem Terrain bewegen und auf die Einschätzung von Sachverständigen angewiesen sind, macht die Sache nicht einfacher. „Immer wieder fühlen sich die gerichtlich bestellten Sachverständigen eher den Regeln der Kollegialität als denen der Objektivität verbunden“, sagt der auf Patientenrecht spezialisierte Anwalt Boris Meinecke. Es gilt leider immer noch: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Nur bei gravierenden Behandlungsfehlern – gravierend ist zum Beispiel, wenn dem Patienten das falsche Bein abgenommen wurde – hat sich mittlerweile die Beweislastumkehr in die Verhandlungs­säle eingeschlichen. Dann muss nicht der Patient beweisen, dass er Opfer eines Behandlungsfehlers geworden ist, sondern der Arzt, dass er den Fehler nicht begangen hat. Aus dieser Ausnahmeregelung will der VZBV gängige Praxis machen: Stellt ein Gutachter einen Behandlungsfehler fest, soll der Arzt das Gegenteil beweisen müssen. Auch der Umgang mit Behandlungsunterlagen ist schwierig. Zwar haben Patienten nicht nur das Recht, sie einzusehen, sondern dürfen auch Kopien davon verlangen. Trotzdem werden Unterlagen hin und wieder zurückgehalten, nur zögerlich herausgegeben oder manipuliert.

Ärzte blockieren

Die Ärzte lehnen ein gesetzliches Regelwerk ab. „Wir wollen eine schlanke Bürokratie und schlanke Verwaltungen, kein weiteres Ungetüm von Gesetz“, sagt Frank Ulrich Montgomery, Vizepräsident der Bundesärztekammer. Dieses würde die Arzt-Patienten-Beziehung unnötig belasten und am Ende nicht auf eine Stärkung der Patientenrechte, sondern auf eine Bürokratisierung derselben hinauslaufen. Zwar bezweifelt selbst Patientenanwalt Meinecke, dass die Situation der Patienten per Gesetz gestärkt werden könne, aber dass es an Regelungen mangelt, ist offensichtlich. Weder eine Umkehr der Beweislastverteilung ist bindend festgeschrieben noch die Autonomie des Patienten am Ende seines Lebens. Kinderrechte sind völlig außen vor. Jürgen Graalmann, ab 2009 neuer stellvertretender AOK-Vorstandsvorsitzender, plädiert für eine Kodifizierung des Behandlungsvertrages: „Gesetze haben den großen Vorteil, dass ihnen mehr Aufmerksamkeit geschenkt wird. In der Regel werden sie stärker befolgt.“ Aber Patienten müssten besser aufgeklärt werden, nicht nur über eine Therapie, sondern auch über mögliche anerkannte Alternativen.

Um 1.000 Euro erleichtert

Ein Arzt, der seiner Patientin mit einer Skoliose von 40-prozentiger Neigung sagt, mit einer Operation könne eine Atlastherapie umgangen werden, der nutzt die Angst der Patientin aus und erleichtert sie um 1.000 Euro, obwohl die Erfolgsaussichten gleich null sind. Müsste der Arzt den Inhalt seines Beratungsgesprächs dokumentieren, würde er sich diese Geldschneiderei eventuell verkneifen. Könnte sich die Patientin ihren Beratungsbogen mit nach Hause nehmen und in Ruhe darüber nachdenken, fiele ihre Entscheidung möglicherweise auch anders aus als im direkten Gespräch – es darf nicht außer Acht gelassen werden, dass viele Patienten nach wie vor dazu tendieren, die Worte ihres behandelnden Arztes schicksalhaft zu befolgen.

Ähnliches gilt für die Daten von Krankenhäusern, die nach wie vor nicht transparent genug sind. Zwar müssen die Kliniken seit vergangenem Jahr ihre Ergebnisdaten veröffentlichen, aber nur für zehn Leistungsbereiche. Ein guter, allerdings stark ausbaufähiger Anfang, findet Graalmann. Es ist ein Tropfen auf den heißen Stein angesichts der politischen Forderung nach mehr Wettbewerb im Gesundheitswesen, der die Qualität verbessern soll. Hinter der Zögerlichkeit mag die Angst der Kliniken vor strafrechtlichen Folgen und finanziellen Einbußen stecken, weil nach dem Eingeständnis von Fehlern zum einen die Patienten ausbleiben, zum anderen die Ansprüche auf Leistungen aus der Haftpflichtversicherung verfallen könnten. Zumindest letztere Sorge ist überflüssig: Seit Januar dieses Jahres sind Vertragsklauseln, nach denen der Versicherer bei einem Schuldanerkenntnis des Versicherungsnehmers von seiner Zahlungspflicht befreit wird, nach Paragraf 105 Versicherungsvertragsgesetz unwirksam. Ärzte dürfen sich also durchaus entschuldigen. „Patienten akzeptieren, dass Fehler gemacht werden“, unterstreicht Meinecke. „Sie akzeptieren nicht, dass diese Fehler zugedeckt werden.“

Jana Ehrhardt

Deutschland rutscht auf Platz 6

Aus Sicht der Patienten ist das deutsche Gesundheitssystem nicht ganz so gut, wie Ärzte und Versorgungsträger immer wieder beteuern: Mitte November veröffentlichte das Brüsseler Analyse- und Beratungsunternehmen Health Consumer Powerhouse den europäischen Gesundheits­konsumenten-Index 2008 (EHCI), nach dem Deutschland lediglich Platz 6 von 31 untersuchten Gesundheitssystemen in Europa belegt. Im Jahr 2005 lag Deutschland noch auf Platz 3. EHCI-Forschungsleiter Arne Björnberg begründet den Abwärtstrend mit einer unzureichenden Eigen­verantwortung der Patienten. Vor allem die Patientenrechte und das Informationsangebot über die medizinische Versorgung müssten verbessert werden. Zwar sei der Zugang zur Gesundheits­versorgung fantastisch – dem stehe jedoch eine mangelnde Auswahl an Leistungen gegenüber. Man müsse schon ganz genau wissen, was man wolle, und danach fragen. Bei den Wartezeiten allerdings schnitt Deutschland zusammen mit Luxemburg und der Schweiz am besten ab.

Zitat

Nur bei gravierenden Behandlungsfehlern – gravierend ist zum Beispiel, wenn dem Patienten das falsche Bein abgenommen wurde – liegt die Beweislast nicht mehr beim Patienten, sondern beim Arzt.

[1] Quelle: kma-Ausgabe „Das Gesundheitswirtschaftsmagazin", Heft 150, Dezember 2008; Nachdruck mit freundlicher Genehmigung der Redaktion und des Autors.

 

Quelle: VPP 2/2009